Neuer Flächenwidmungsplan für Schwertberg tritt in Kraft
Die Marktgemeinde Schwertberg setzt mit dem neuen Flächenwidmungsplan (Nr. 5) und dem örtlichen Entwicklungskonzept ("ÖEK Nr. 2") neue raumordnerische Maßstäbe und stoppt mit mutigen Entscheidungen eine weitere Zersiedelung des Gemeindegebietes bzw. weist eigene Grüngürtel als Pufferzonen zur Begrenzung des Siedlungsraumes aus. Bis zum 14. Februar 2025 kann die Bevölkerung in der Bauabteilung der Marktgemeinde Schwertberg - zu den Öffnungszeiten - diesbezüglich auch noch Einsicht nehmen. Ab Mitte Februar wird der neue Flächenwidmungsplan Nr. 5 sowie das ÖEK rechtskräftig und bildet dann bis zum Jahr 2040 die wesentliche Raumordnungs-Grundlage für die kommunale Entwicklung Schwertbergs.