Kundmachung: Öffentliche Auflage des "Schutzwasserwirtschaftlichen Gefahrenzonenplanes Zirkinger Bäche für die Marktgemeinde Schwertberg" von 21.09. - 19.10.2026

KalenderAushang: 21.09.2026
KalenderAbhang: 19.10.2026

KUNDMACHUNG

öffentliche Auflage des

"Schutzwasserwirtschaftlichen Gefahrenzonenplanes Zirkinger Bächefür die Marktgemeinde Schwertberg“

Das Amt der OÖ. Landesregierung, Gewässerbezirk Linz, hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) entsprechend den Bestimmungen des Wasserrechtsgesetz 1959, §42a für die Zirkinger Bäche einen Gefahrenzonenplan erstellen lassen und es ist durch die Ausweisung der Gefahrenzonen unser Gemeindegebiet betroffen. Der Gefahrenzonenplan wurde entsprechend den Richtlinien des Ministeriums erstellt.

Dieser Plan liegt während der Amtsstunden von 21.09.2026 bis 19.10.2026 im Marktgemeindeamt sowie beim Amt der Oö. Landesregierung – Gewässerbezirk Linz, Kärntnerstraße 10-12, 4020 Linz, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Weiters ist die Einsichtnahme in die Planunterlagen online, im Auflagezeitraum, unter folgender Adresse möglich:

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/gefahrenzonenplan.htm

Einwände gegen den Inhalt des Plandokuments können schriftlich bis 19.10.2026 beim Gemeindeamt oder dem Gewässerbezirk Linz deponiert werden. Die online-Plattform bietet ein Kontaktformular mit der Möglichkeit zur Stellungnahme. Sämtliche eingegangenen und mit einer Begründung versehenen Einwände werden bei der abschließenden örtlichen Überprüfung bearbeitet.