Ab 1. Dezember 2024 tritt das neue Oö. Hundehaltegesetz in Kraft.
Der Fokus wurde auf den sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden und ein funktionierendes „Mensch-Hund-Gespann“ gelegt. Hier finden Sie die wesentlichen Änderungen im Überblick: Bereits jetzt müssen Hundehalter vor der Anschaffung eines Hundes einen sechsstündigen Sachkundekurs absolvieren; in Zukunft wird danach eine Prüfung über die Inhalte erfolgen. Zusätzlich müssen Halter von großen Hunden (Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg) eine Prüfung auf Alltagstauglichkeit bestehen. Bei der Prüfung müssen Sie den gewissenhaften Umgang im Alltag und das konfliktfreie Führen des Hundes durch alltägliche Situationen nachweisen. Weiters haben Gemeinden dadurch mehr Möglichkeiten, Hunde als „auffällig“ einzustufen: Ziel ist es, bereits eingreifen zu können, bevor gefährliche Bissverletzungen passieren. Für die folgenden Hunderassen gelten erhöhte Ausbildungserfordernisse sowie eine Leinen- und Maulkorbpflicht ab dem 13. Lebensmonat im öffentlichen Raum: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander.
Ein Tier zu haben bedeutet, Verantwortung zu übernehmen und sich vor der Anschaffung eines Haustieres darüber bewusst zu sein!
Die Website: www.sichermithund.at bietet ab sofort Wissenswertes zum Thema Hundehaltung und Oö. Hundehaltegesetz 2024 für Hundehalter:innen.