Richtlinien Familienförderung der Marktgemeinde Schwertberg

Gefördert werden Familien mit Wohnsitz in Schwertberg. Schulveranstaltungen werden nur während des Pflichtschulbesuches gefördert, auch wenn sich die Schule nicht in Schwertberg (z.B. die Musikmittelschule in Saxen, die Polytechnische Schule in Perg) befindet.


Die Höhe der Förderung staffelt sich wie folgt:

Prokopf-EinkommenFörderhöhe
bis EUR 300,0050% Förderung
bis EUR 350,0040% Förderung
bis EUR 400,0030% Förderung
bis EUR 450,0020% Förderung
bis EUR 500,0010% Förderung


Berechnung des Prokopf-Einkommens:

Das durchschnittliche monatliche Familiennettoeinkommen wird durch die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, plus einer zusätzlichen Person, gerechnet. Das Urlaubsgeld und die Weihnachtsremuneration bleiben davon unberücksichtigt. 

Berechnungsbeispiel:
Im Haushalt leben zwei Elternteile und zwei Kinder, sind vier Personen. Die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen wird um eins erweitert. Das durchschnittliche monatliche Familieneinkommen wird somit durch fünf dividiert.

Zuständig

Formulare