FÖRDERUNGSRICHTLINIEN lt. GEMEINDERATSBESCHLUSS VOM 24.10.2019
- Die Förderung gilt für alle im Studienförderungsgesetz genannten Studienrichtungen.
- Umfasst werden alle Studienstandorte in Österreich.
- Die Altersgrenze für den Förderbezug ist jene Grenze, die am jeweiligen Studienstandort das Ende des Bezuges des Semestertickets bedeutet. Bei Jahrestickets ist die Altersgrenze die Vollendung des 25. Lebensjahres.
- Der Hauptwohnsitz muss während der geförderten Zeit in Schwertberg sein.
- Die Förderhöhe umfasst die Preisdifferenz zum Hauptwohnsitz-Studienticket der jeweiligen Universität, max. jedoch EUR 75,00/Semester bzw. max. EUR 150,00/Jahr.
- Für Jahrestickets kann max. 2-mal im Jahr angesucht werden (Wintersemester/Sommersemester oder Sommersemester/Wintersemester).
- Die Ansuchen sind im Nachhinein bis 31.3. jeden Jahres für das Wintersemester bzw. bis 31.7. jeden Jahres für das Sommersemester zu stellen.
- Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
- Die Richtlinien gelten ab 01.10.2019 bis auf Widerruf.
Hier erhalten Sie den Antrag auf Förderung für das Semesterticket.