Jugendschutzgesetz

Das neue Oö. Jugendschutzgesetz ist seit 1. Dezember 2014 in Kraft 

Ausgehzeiten

Ohne Aufsichtsperson und mit Zustimmung der Eltern:
unter 14 Jahren von 05:00 bis 22:00 Uhr
mit 14 und 15 Jahren von 05:00 bis 24:00 Uhr
ab 16 Jahren zeitlich unbegrenzt

Mit Aufsichtsperson:
ohne zeitliche Begrenzung

 

Alkohol & Nikotin

Bis 16 Jahre ist der Kauf und Konsum von alkoholischen Getränken generell verboten.
Ab 16 Jahren gilt dieses Verbot für gebrannte alkoholische Getränke, auch wenn sie in Form von Mischgetränken abgegeben werden.
Unter 18 Jahren gilt ein absolutes Rauchverbot!


Weitere Informationen unter www.jugendschutz-ooe.at.