Richtlinien Semesterticket

FÖRDERUNGSRICHTLINIEN lt. GEMEINDERATSBESCHLUSS VOM 24.10.2019

• Die Förderung gilt für alle im Studienförderungsgesetz genannten Studienrichtungen.

• Umfasst werden alle Studienstandorte in Österreich.

• Die Altersgrenze für den Förderbezug ist jene Grenze, die am jeweiligen Studienstandort das Ende des Bezuges des Semestertickets bedeutet. Bei Jahrestickets ist die Altersgrenze die Vollendung des 25. Lebensjahres.

• Der Hauptwohnsitz muss während der geförderten Zeit in Schwertberg sein.

• Die Förderhöhe umfasst die Preisdifferenz zum Hauptwohnsitz-Studienticket der jeweiligen Universität, max. jedoch € 75,00/Semester bzw. max. € 150,00/Jahr.

• Für Jahrestickets kann max. 2-mal im Jahr angesucht werden (Wintersemester/Sommersemester oder Sommersemester/Wintersemester).

• Die Ansuchen sind im Nachhinein bis 31.3. jeden Jahres für das Wintersemester bzw. bis 31.7. jeden Jahres für das Sommersemester zu stellen.

• Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.

• Die Richtlinien gelten ab 01.10.2019 bis auf Widerruf.



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