Richtlinien Einkaufsaktion

Teilnahmebedingungen Einkaufsaktion Schwertberg

1.1 Diese Teilnahmebedingungen (fortan "Teilnahmebedingungen") gelten für die von der Marktgemeinde Schwertberg und der Werbeinteressengemeinschaft WIG (fortan gemeinsam "Veranstalter") veranstalteten Gutschein Einkaufsaktion (fortan "Einkaufsaktion").

1.2 Mit der Teilnahme an der Einkaufsaktion akzeptieren Sie diese Teilnahmebedingungen. Die Teilnahmebedingungen können auf der Website der Veranstalter unter "www.schwertberg.at" eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden.

1.3 Die Veranstalter geben im Zuge der gesamten Einkaufsaktion WIG-Gutscheine im Wert von maximal 50.000€ aus. Im Gegenzug müssen Einkaufsbelege von verschiedenen Schwertberger Betrieben vorgelegt werden.

1.4 Die so erworbenen WIG-Gutscheine sind bis einschließlich 31. Dezember 2020 in allen teilnehmenden Schwertberger Betrieben einlösbar.

1.5 Die an der Einkaufsaktion teilnehmenden Partnerbetriebe können auf der Website der WIG Schwertberg eingesehen werden. (www.4311.at)

1.6 Bei der Einkaufsaktion handelt es sich um eine freiwillige Aktion der Veranstalter nach Maßgabe der dafür von der Marktgemeinde Schwertberg bereitgestellten finanziellen Mittel. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

Teilnahme an der Einkaufsaktion

2.1 Die Einkaufsaktion läuft von 1. September bis 30. September 2020. Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenlos. Teilnahmeberechtigt sind alle, die in Schwertberg leben oder arbeiten.

2.2 Die Gutscheinausgabe erfolgt an 5 Freitagen im September und Oktober (4.9, 11.9., 18.9., 25.9. und 2.10.) in der Bürgerservicestelle der Marktgemeinde Schwertberg, immer von 14:00 bis 18:00 Uhr, solange der Vorrat reicht!

2.3 Um an der Einkaufsaktion teilnehmen zu können, muss sich der Teilnehmer in die Bürgerservicestelle begeben und bei Abholung der WIG-Gutscheine seinen/ihren Namen, Adresse, E-Mail-Adresse angeben sowie die Teilnahmebedingungen samt Datenschutzinformation mit seiner Unterschrift akzeptieren. Ebenfalls notwendig ist das Vorzeigen eines Lichtbildausweises

2.4 Um die sich die Gutscheine abholen zu können, müssen im Vorfeld von 1. Bis 30. September 2020 von mindestens vier, unterschiedlichen Schwertberger Betrieben Belege gesammelt werden. Dabei zählt jede Rechnung, egal welche Branche (Supermarkt, Bäcker, Gastronomie, Handel, Dienstleistung …).

Pro 100€ Einkauf gibt es von der Gemeinde 10€ WIG-Gutschein, wobei die Betragshöhe einer einzelnen Rechnung egal ist. Für die Berechnung der Gutscheinhöhe ist der Gesamtbetrag aller Rechnungen entscheidend. Die Gutscheinhöhe ist mit maximal 40€ pro Haushalt gedeckelt. Die Summe aller Rechnungen wird für den Erhalt der Gutscheine zusammengerechnet.

Beispiel 1:

1. Beleg: 70 €, Großeinkauf Nahversorger Schwertberg 2. Beleg: 130€, Kaffeemaschine, Elektrofachbetrieb Schwertberg 3. Beleg: 200€, Konsumation Gastronomiebetrieb Schwertberg 4. Beleg: 50 €, Dienstleistungsbetrieb Schwertberg 5. Beleg: 70 €, Auto-Pickerl, Werkstatt Schwertberg
SUMME: 520€ verteilt auf 5 Betriebe in Schwertberg (im Zeitraum von 1.-30-9) Anspruch auf 40€ WIG-Gutscheine

Beispiel 2:

1. Beleg: 2.000 €, E-Bike, Sportfachgeschäft Schwertberg 2. Beleg: 10€, Bäcker Schwertberg 3. Beleg: 15€, Florist Schwertberg 4. Beleg: 2€, Trafik Schwertberg
SUMME: 2.027€ verteilt auf 5 Betriebe in Schwertberg (im Zeitraum von 1.-30-9) Anspruch auf 40€ WIG-Gutscheine

Beispiel 3:

1. Beleg: 20€, Gastronomiebetrieb Schwertberg 2. Beleg: 70€, Dienstleistungsbetrieb Schwertberg 3. Beleg: 10€, sonstige Geschäfte Schwertberg 4. Beleg: 30€, Frisör Schwertberg
SUMME: 130 € verteilt auf 5 Betriebe in Schwertberg (im Zeitraum von 1.-30-9) Anspruch auf 10€ WIG-Gutscheine

2.5 Die Höchstsumme von 40€ WIG-Gutscheinen gilt pro Haushalt, für alle Schwertberger Haushalte sowie für Personen die in Schwertberg arbeiten.

Datenschutzinformationen

3.1 Die mit der Teilnahme an der Einkaufaktion bekanntzugebenden personenbezogenen Daten (Namen, Adresse, EMail-Adresse) werden für im Rahmen der Einkaufsaktion von den Veranstaltern verarbeitet.

3.2 Persönliche Daten werden ausschließlich durch die Teilnahme und nur mit Einwilligung zu den vereinbarten Zwecken oder wenn eine sonstige rechtliche Grundlage vorliegt, im Einklang mit dem geltenden Datenschutzrecht verarbeitet. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Bekanntgabe der für die Einkaufsaktion erforderlichen personenbezogenen Daten. Wenn Sie die notwendigen personenbezogenen Daten nicht bekanntgeben, können wir Ihr Anliegen leider nicht bearbeiten.

3.3 Eine Weitergabe der von Ihnen bekanntgegebenen Daten erfolgt erforderlichenfalls an zuständige Stellen innerhalb der Marktgemeinde Schwertberg. Zudem ist die Überlassung der Daten aufgrund geltender Rechtsvorschriften an Prüforgane des Rechnungshofs oder sonstiger öffentlich-rechtlicher Stellen und Prüfinstitutionen möglich.

3.4 Die Veranstalter werden Ihre Daten nicht länger aufbewahren als dies zur Erfüllung der vertraglichen bzw gesetzlichen Verpflichtungen und zur Abwehr allfälliger Haftungsansprüche erforderlich ist.

3.5 Mit Ihrer Unterschrift willigen Sie ausdrücklich ein, dass Ihre angegebenen personenbezogenen Daten für die angeführten Zwecke verarbeitet und gegebenenfalls an die angeführten Stellen offengelegt werden können. Zudem bestätigen Sie, dass diese Daten auch richtig und vollständig sind.

3.6 Sie haben als Teilnehmer der Einkaufsaktion jederzeit das Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Datenübertragung, Widerspruch, Einschränkung der Bearbeitung sowie Sperrung oder Löschung unrichtiger bzw unzulässig verarbeiteter Daten. Zudem haben Sie das jederzeitige Recht, eine erteilte Einwilligung zur Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erforderlichen Verarbeitung sowie die vertraglichen bzw gesetzlichen Verpflichtungen zur Speicherung und zur Abwehr allfälliger Haftungsansprüche wird dadurch nicht berührt. Ihre Eingabe auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerspruch und/oder Datenübertragung, im letztgenannten Fall, sofern damit nicht ein unverhältnismäßiger Aufwand verursacht wird, kann jederzeit die Marktgemeinde Schwertberg gerichtet werden.

Haftbarkeit

4.1 Die Veranstalter wenden bei der Organisation der Einkaufsaktion die größtmögliche Sorgfalt an. Sie sind nicht für Schäden haftbar, die aufgrund der Teilnahme an der Aktion entstehen oder damit zusammenhängen. Insbesondere haften diese nicht für Fehler der teilnehmenden Unternehmen, Schäden die aufgrund der Nutzung der Website, den Links auf Internetseiten Dritter oder anderen technischen Einrichtungen entsteht oder für eventuelle Folgen aus der Tatsache, dass die Website aus irgendeinem Grund nicht (störungsfrei) verfügbar ist sowie für Kosten, die dem Teilnehmer aufgrund der Teilnahme an der Aktion entstehen.

4.2 Druck-, Schreib-, Satz- oder andere ähnliche Fehler können den Veranstaltern nicht vorgeworfen werden und es kann daraus auch keine Haftung begründet oder sonstige Ansprüche abgeleitet werden.

4.3 Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch für durch die Veranstalter eingeschaltetes Hilfspersonal und für von dieser eingeschalteten Dritter

Beschwerden

5.1 Mögliche Beschwerden, Fragen oder Anmerkungen über die Einkaufsaktion können schriftlich oder per E-Mail an die Marktgemeinde Schwertberg, Schacherbergstraße 3, 4311 Schwertberg oder veranstaltungen@schwertberg.at gesendet werden.

Sonstiges

6.1 Falls eine oder mehrere dieser Teilnahmebedingungen nichtig sind oder nichtig werden, sind die Veranstalter berechtigt, eine oder mehrere dieser Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, sie so weit wie möglich den nichtigen oder nichtig gewordenen Bestimmungen anzupassen, ohne dass diese selber nichtig sind oder werden.