Grundsteuer

Grundsteuer A: für landwirtschaftliche Grundstücke

Grundsteuer B: für sonstige Grundstücke

Hebesatz = 500 v.H.

Berechnung: Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt mittels Einheitswertbescheid festgelegt und von der Gemeinde mit dem Hebesatz multipliziert.

Zuständig