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FÖRDERUNGSRICHTLINIEN lt. GEMEINDERATSBESCHLUSS VOM 24.10.2019
• Die Förderung gilt für alle im Studienförderungsgesetz genannten Studienrichtungen.
• Umfasst werden alle Studienstandorte in Österreich.
• Die Altersgrenze für den Förderbezug ist jene Grenze, die am jeweiligen Studienstandort das Ende des Bezuges des Semestertickets bedeutet. Bei Jahrestickets ist die Altersgrenze die Vollendung des 25. Lebensjahres.
• Der Hauptwohnsitz muss während der geförderten Zeit in Schwertberg sein.
• Die Förderhöhe umfasst die Preisdifferenz zum Hauptwohnsitz-Studienticket der jeweiligen Universität, max. jedoch € 75,00/Semester bzw. max. € 150,00/Jahr.
• Für Jahrestickets kann max. 2-mal im Jahr angesucht werden (Wintersemester/Sommersemester oder Sommersemester/Wintersemester).
• Die Ansuchen sind im Nachhinein bis 31.3. jeden Jahres für das Wintersemester bzw. bis 31.7. jeden Jahres für das Sommersemester zu stellen.
• Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
• Die Richtlinien gelten ab 01.10.2019 bis auf Widerruf.
Ansuchen Semesterticket (319 KB) - .PDF