Waldbrandschutz-Verordnung 2023

02.06.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit 1. Juni 2023 ist im Bezirk Perg die Waldbrandschutzverordnung wieder in Kraft getreten.

Mit dieser ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen in den Waldgebieten verboten. Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen, dazu gehört auch der Waldrand. Wer sich nicht an diese Verordnung hält, muss mit Strafen bis zu 7.270 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen rechnen. Bei erschwerten Umständen können beide Strafen gleichzeitig verhängt werden. Die Verordnung ist bis 31. Oktober 2023 in Kraft.